Feuerstätten (KÜO)
Schrebergärten
Obst- und Gartenbauverein Dörfles-Esbach
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
26.06.2019
Sehr geehrte Schrebergärtnerinnen und Schrebergärtner,
der Obst- und Gartenbauverein Dörfels-Esbach möchte Sie über die Kehr- und Überprüfungsverodnung (KÜO) in Kenntnis setzen.
Eine Feuerstätte (benutzte Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen) gehört zu den kehr- oder überprüfungspflichtigen Anlagen (§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen - KÜO).
Nach der KÜO ist die Feuerstätte einmal im Jahr zu kehren bzw. zu überprüfen.
Wird eine Feuerstätte nicht regelmäßig einer Feuerstättenschau unterzogen, so darf diese nicht weiter betrieben werden.
ALLE Feuerstätten in unserer Schrebergartenanlage
Flur-Nr. 5476 Dörfles-Esbach sind somit beim zuständigen
Bezirkskaminkerhrermeister meldepflichtig!!!!
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, Ihre Feuerstätten (Öfen) die in Ihren Hütten, Lauben oder Nebengebäuden aufgestellt sind,
bis zum 31. August 2019 beim Obst- und Gartenbauverein
Dörfles-Esbach, Neustadter Str. 16, 96487 Dörfles-Esbach
schriftlich zu melden!
Die Prüfbescheinigung ist bis zum 30. September 2019 nachzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstandschaft und Schrebergartenausschuss